Der Väteraufbruch für Kinder setzt unter dem Motto
Väter in Europa -Gemeinsame Sorge für beide Eltern!
seine familienpolitische Kongressreihe fort und lädt ein zum 3. deutschen Väterkongress am 8. Mai 2010 im Gemeindezentrum "Am Zwinger" in Karlsruhe.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGMR) vom 03.12.2009 im Fall Zaunegger müssen auch in Deutschland Väter, die mit der Mutter ihres gemeinsamen Kindes nicht verheiratet sind, einen Zugang zur gemeinsamen elterlichen Sorge erhalten, der unabhängig von der mütterlichen Zustimmung ist. Gegenwärtig wird in Deutschland jedes dritte Kind nicht ehelich geboren. Jedes dieser Kinder hat ein Grundrecht, von seinen beiden Eltern umsorgt zu werden. Weitere Informationen hier.
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. empfiehlt als Lösung die gemeinsame Sorge ab Vaterschaftsanerkennung, möglichst ab Geburt als Regelfall auch für alle nicht miteinander verheiratete Eltern.
Die Empfehlungen des Väteraufbruch für Kinder e.V. orientieren sich an den erprobten Regelungen in den Artikeln 316, 332 und 372 des Code Civil der Französischen Republik, die einer ganzen Reihe anderer europäischer Staaten als Vorbild für ihr eigenes Kindschaftsrecht gedient haben.
Die Empfehlungen des Väteraufbruch für Kinder e.V. sind eingebettet in Empfehlungen zur Schaffung einer neuen Beratungs- und Mediationskultur für Eltern. Nach Ansicht des Väteraufbruch für Kinder besteht weit über die Neuregelung der elterlichen Sorge hinaus zusätzlicher familienpolitischer Handlungsbedarf, um Väter stärker in die Familien einzubinden.
Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier.